Nutzungsbedingungen Heimatpower.de


  1. Einführung

    1. Die Sparkasse ist Betreiberin der Internetseite www.heimatpower.de. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich. Sinn und Zweck des Betriebes ist die Möglichkeit zu schaffen, im Internet für bestimmte kulturelle, soziale oder karitative Zwecke finanzielle Zuwendungen zu sammeln.
    2. Vereine, Institution, Organisationen, im weiteren Projektträger genannt (Projektträger sind für diese Bedingungen definiert als juristische Personen die eine Sammelaktion betreiben wollen und sich dafür entsprechend registrieren lassen), können über dieses Internetangebot andere natürliche und juristische Personen, sogenannte Spender (Spender sind für diese Bedingungen definiert als natürliche und juristische Personen, die Sammelaktionen oder Projektträger unterstützen) gewinnen, um Spenden zu generieren.
    3. Dabei handelt es sich bei den Zuwendungen der Spender um Spenden, d. h., es kommt keine vertragliche Beziehung in der Gestalt zu Stande, dass eine Leistung und eine Gegenleistung vereinbart werden. Das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis zwischen dem Projektträger und den Spendern wird daher auch nur zwischen diesen vereinbart. Der Projektträger ist allein für dieses Rechtsverhältnis verantwortlich. Sämtliche Aufklärungspflichten hieraus treffen nur ihn.
    4. Die Finanzierung von Projekten erfolgt in Form der klassischen Spende, bei dem die finanzielle Zuwendung in jedem Fall an den Projektträger ausgeschüttet wird. Wird ohne einen konkreten Projektbezug direkt an einen Projektträger gespendet, überweist die Sparkasse das eingesammelte Geld nach jeweils drei Monaten an den Projektträger. Zur Erstellung der Spendenbescheinigungen wird dem Projektträger parallel dazu eine Liste mit den Daten der Spender zur Verfügung gestellt.
    5. Ein Projektträger muss mit der Sparkasse eine Kundenverbindung unterhalten, um Sammelaktionen auf der Plattform durchführen zu können (Sammelaktion ist für diese Bedingungen definiert als ein Konzept des Spendensammelns mit den notwendigen Rahmenbedingungen wie z. B. Zeitplan, Terminen, insbesondere Beginn- und Endtermin, sowie Kosten). Der Projektträger erhält durch die Registrierung auf dem Internetangebot der Sparkasse auch ein Benutzerkonto (ein Benutzerkonto ist für diese Bedingungen definiert als der durch erfolgreiche Registrierung bestehende Account des Registrierten bzw. Projektträgers). Für die Nutzung des Internets ist der Projektträger selbst verantwortlich. Über die beschriebenen Dienste hinaus erhält der Projektträger keine weiteren technischen Unterstützungsleistungen oder Zahlungsverkehrsleistungen angeboten. Insbesondere für seine technische Ausstattung ist er selber verantwortlich.
  2. Registrierung bei www.heimatpower.de

    1. Spender können sich registrieren, müssen dies aber nicht. Für Projektträger ist gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite eine Registrierung vorzunehmen. Für die Registrierung sind die dort genannten erforderlichen Angaben in die Registrierungsmaske einzutragen. Mit Beendigung dieser Registrierung wird seitens desjenigen, der sich registriert hat, an die Sparkasse ein Angebot gerichtet, das Internetangebot in der von ihm gewünschten Weise nutzen zu können. Wenn die Registrierung als Projektträger bzw. Spender erfolgreich war, kommt damit ein Vertrag mit der Sparkasse über die Nutzung dieses Angebotes zu Stande. Eine Annahme des Angebots erfolgt noch nicht, wenn dem Registrierenden eine E-Mail über den Abschluss der Registrierung zugeht. Hintergrund ist der, dass zunächst nur geprüft wird, ob die E-Mail-Adresse auch korrekt angegeben wurde. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die tatsächliche Freischaltung des Benutzerkontos nach § 5 Abs.2.
    2. Zur Registrierung Berechtigte sind natürliche Personen. Minderjährige und sonstige nicht geschäftsfähige Personen sind nicht zur Registrierung berechtigt. Darüber hinaus dürfen sich juristische Personen und Personengesellschaften registrieren lassen. All diesen Personen gegenüber besteht allerdings keine Verpflichtung, seitens der Sparkasse eine vertragliche Abrede über das Internetangebot einzugehen. Das Angebot der Sparkasse ist kostenlos. Daher ist die Sparkasse auch berechtigt, ihr Angebot jederzeit zu ändern oder ohne Erforderlichkeit einer Kündigung, wie in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehen, einzustellen. Ausnahmen werden für laufende Sammelaktionen gewährt, damit ein Projektträger die Möglichkeit erhält, seine Sammelaktion in dem von ihm vorgegebenen Zeitraum auch beenden zu können.
  3. Weitere Hinweise zur Nutzung des Internetangebotes

    1. Die Sparkasse betreibt dieses Internetangebot für Projektträger und Spender. Insofern behält sich die Sparkasse vor, die über dieses Angebot erbrachten Dienste und angebotenen Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Die Sparkasse ist berechtigt, Werbemaßnahmen jedweder Art durchzuführen. Diese Maßnahmen können sich sowohl auf das Internetangebot selbst, wie auch auf einzelne Aktionen im Internetangebot beziehen. Es steht der Sparkasse auch frei, für Sammelaktionen Werbung zu betreiben. Die Sparkasse ist auch berechtigt, Werbemaßnahmen in ihre allgemeine Öffentlichkeitsarbeit einzubauen und dabei zur eigenen Imageförderung tätig zu werden.
    2. Sofern sich Spender oder Projektträger einmal im Internetangebot haben registrieren lassen, besteht keine Möglichkeit, sich noch einmal zu registrieren. Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.
    3. Die Registrierung führt zu einer Einrichtung des Benutzerkontos. Sofern der Spender dieses Benutzerkonto für Spendenzwecke zu Gunsten eines Projektträgers nutzt, ist die Sparkasse in die Rechtsbeziehung zwischen Spender und Projektträger nicht eingebunden. Sie stellt lediglich die Internetanwendung www.heimatpower.de zur Verfügung. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Spender und dem Projektträger ist die Abrede zwischen diesen allein ausschlaggebend.
  4. Ihre Rolle als Spender

    1. Wie bereits beschrieben, besteht das Rechtsverhältnis des Projektträgers und dem Spender in den Abreden zwischen diesen beiden. Die das Internetangebot betreibende Sparkasse ist von diesem Rechtsverhältnis nicht betroffen. Daher ist der Projektträger Ansprechpartner dafür, dass Spendenbescheinigungen oder Bestätigungen über Zuwendungen erstellt und dem Spender zugeleitet werden. Der Spender erklärt der Sparkasse die ausdrückliche Einwilligung, die registrierten Daten an den Projektträger für diese Zwecke, auch in Form einer Datei, zu übergeben, damit dieser in die Lage versetzt wird, entsprechende Bescheinigungen zu erstellen.
    2. Als Spender haben Sie die Möglichkeit, sich ein konkretes Projekt bzw. einen Projektträger im Internetangebot auszusuchen. Um dann zu spenden, wählen Sie die von Ihnen gewünschte Geldsumme aus und bestätigen durch Auswahl des entsprechenden Buttons, dass Sie das Projekt mit dem gewünschten Geldbetrag unterstützen wollen. Ein Abschluss der Spendenaktion erfolgt durch die Auswahl des Buttons „Zahlungspflichtig unterstützen“. Bevor Sie diesen Button auswählen, werden Ihnen auf einer Internetseite nochmals die von Ihnen gemachten Angaben angezeigt. Nach der Kontrolle durch Sie und der beschriebenen Auswahl der Buttons spenden Sie dann den entsprechenden Betrag. Sobald Sie den Button betätigt haben, ist im Nachhinein eine Korrektur der Spende nicht mehr möglich, sondern die Zahlung ist verbindlich erfolgt.
    3. Da sich das rechtliche Verhältnis im Übrigen nach den Abreden zwischen Ihnen und den Projektträgern richtet, ergeben sich alle weiteren möglichen Abreden auch aus dem zu Grunde liegenden Verhältnis. Der Projektträger hat seine Sammelaktion auf unserem Angebot beschrieben, sodass Sie sich hierzu dort bereits vorab informieren können und für Fragen im Nachhinein auch wiederum diese vom Projektträger erstellte Beschreibung einsehen können.
    4. Da sich das rechtliche Verhältnis im Übrigen nach den Abreden zwischen Ihnen und den Projektträgern richtet, ergeben sich alle weiteren möglichen Abreden auch aus dem zu Grunde liegenden Verhältnis. Der Projektträger hat seine Sammelaktion auf unserem Angebot beschrieben, sodass Sie sich hierzu dort bereits vorab informieren können und für Fragen im Nachhinein auch wiederum diese vom Projektträger erstellte Beschreibung einsehen können.
  5. Registrierung als Projektträger

    1. Für die Registrierung auf dem Internetangebot ist es notwendig, ein Benutzerkonto, wie in § 2 beschrieben, anzulegen. Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Sofern eine Registrierung akzeptiert wurde, dieses Benutzerkonto aber nicht genutzt wird, erhält die Sparkasse das Recht, ein solches Benutzerkonto zu deaktivieren. Eine Deaktivierung erfolgt erst, wenn das entsprechende Benutzerkonto mindestens zwölf Monate nicht genutzt worden ist. Eine Kündigung des Benutzerkontos, wie es diese Nutzungsbedingungen in anderen Fällen vorsehen, ist dafür nicht erforderlich.
    2. Eine Registrierung muss durch die Sparkasse akzeptiert werden. Eine ausdrückliche Akzeptanz der Registrierung durch die Sparkasse erfolgt nicht. Die vertragliche Abrede über das Benutzerkonto kommt dadurch zustande, dass das Benutzerkonto des Projektträgers durch die Sparkasse freigeschaltet wird.
    3. Ein Benutzerkonto darf nur durch den Projektträger selber genutzt werden. Insbesondere kann es nicht einem anderen übertragen werden.
    4. Das bei der Registrierung gewählte Passwort ist durch den Registrierenden geheim zu halten. Sofern der Verdacht besteht, dass das Passwort jemand anderem bekannt geworden ist oder ein Verdacht besteht, dass eine missbräuchliche Nutzung des Benutzerkontos vorliegt, ist die Sparkasse über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Ferner ist darauf zu achten, dass der neben dem Passwort auszuwählende Nutzername folgende Auswahlkriterien berücksichtigt: Er sollte dem Zweck angemessen nicht gegen die guten Sitten verstoßen, er darf nicht aus einer Internetadresse bestehen und ebenfalls nicht eine E-Mail-Adresse wiedergeben. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass dieser Nutzername keine Rechte Dritter verletzt. Selbstverständliche Nebenpflicht ist, dass darauf zu achten ist, dass der Zugang zum Benutzerkonto technisch ausreichend gesichert ist.
  6. Verantwortlichkeit von Projektträger und Spender

    1. Die Projektträger nehmen das Internetangebot auf der Internetseite www.heimatpower.de in Anspruch. Sie sind für die Inhalte, die sie auf dieser Seite einstellen, d. h. veröffentlichen, zugänglich machen, speichern, verbreiten, laden und präsentieren, selber verantwortlich. Sie haften dafür, dass diese Inhalte und auch die Inhalte von Seiten, auf die sie verweisen oder verlinken, Rechte Dritter nicht verletzten. Gleichzeitig sind sie dafür verantwortlich, dass kein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt und nicht gegen behördliche oder gesetzliche Verbote oder die Verhaltensregeln des Internets, insbesondere die Netikette oder Chatikette, verstoßen wird. Ferner dürfen durch die oben beschriebene Nutzung des Internetangebots keine Schutzrechte Dritter oder Persönlichkeitsrechte verletzt oder beeinträchtigt werden. Darüber hinaus dürfen keine Inhalte, die erotischen Charakter haben oder aber als pornographisch insbesondere als für Minderjährige ungeeignet anzusehen sind, eingestellt werden. Entsprechende Inhalte dürfen sich auch nicht auf Personen beziehen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus dürfen solche Inhalte nicht rassistisch, ausländerfeindlich, volksverhetzend oder rechtsradikal, diffamierend, anstößig, beleidigend, gewaltverherrlichend, obszön oder sonst als verwerflich anzusehen sein.
    2. Weiterhin dürfen die vom Projektträger eingestellten Inhalte, wie oben dargestellt, kein SPAM (das sind insbesondere massenhafte Sendungen, die vom Empfänger nicht angefordert werden) enthalten oder darstellen. Ferner dürfen keine Trojaner oder sonstige schädigenden Dateien, Viren oder auch Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes enthalten sein. Zudem ist es verboten, Premiumtelefonnummern oder Premium-SMS-Kurzwahlen einzustellen, bei denen Gebühren entstehen können, die über den normalen Nutzen hinausgehen.
    3. Ebenso dürfen im vorgenannten Sinne keine Inhalte eingestellt werden, die für kommerzielle oder sonstige gewerbliche Zwecke gedacht sind und ebenso keine Inhalte, bei denen zur Teilnahme an Pyramidenspielen und Gratisaktionen sowie Kettenbriefaktionen aufgefordert wird.
    4. Die Sparkasse ist nicht für die vom Projektträger eingestellten Inhalte verantwortlich. Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Inhalte auf Verstöße gegen allgemeine Regeln oder die Rechtsordnung zu überprüfen sowie auch nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder die Vollständigkeit von Beiträgen des Projektträgers zu kontrollieren. Ebenfalls findet eine Überprüfung auf die Rechtmäßigkeit von Beiträgen der Projektträger nicht statt.
    5. Wenn auf Grund von Beiträgen des Projektträgers die Sparkasse berechtigt in Anspruch genommen wird, stellt der Projektträger bereits jetzt die Sparkasse von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Der Projektträger übernimmt insofern auch die der Sparkasse entstehenden Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten. Diese Regelung gilt neben Ansprüchen, die gegenüber der Sparkasse selbst geltend gemacht werden, auch für Ansprüche die gegen ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die auf Grund von Inhalten des Projektträgers, die dieser bei Nutzung des Internetangebots www.heimatpower.de eingestellt oder veranlasst hat, geltend gemacht werden.
    6. Die Sparkasse ist berechtigt, staatliche Stellen, wie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn sie Hinweise darauf erhält, dass ein Missbrauch ihres Internetangebots vorliegt. Insofern müssen diese Hinweise einen Verstoß gegen geltendes Recht nahelegen. Im Zuge einer solchen Einschaltung der staatlichen Stellen ist die Sparkasse berechtigt, diesen die für die weitere Ermittlung notwendigen Daten zu übermitteln.
  7. Haftung

    1. Die Sparkasse haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse jedoch nur auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für eine mangelhafte Vertragserfüllung nach Übernahme einer Garantie.
    3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Gegenüber Unternehmen wird die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
    5. Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen sowie Mitarbeitern der Sparkasse.
    6. Der Sparkasse steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
  8. Vertragsdauer, Kündigung

    1. Der zwischen den Vertragsparteien auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertrag über die Nutzung des Internetangebotes www.heimatpower.de ist zum Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von einem Monat kündbar. Sofern abweichende Regelungen zu Vertragsdauer oder Kündigung geschlossen werden, gehen diese Abreden dieser Regelung vor. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
    2. Nach dem Sinn und Zweck des Internetangebotes können Projektträger Sammelaktionen nur in einem vorabbestimmten Spendensammelzeitraum durchführen. (Der Spendensammelzeitraum ist für diese Bedingungen definiert als der Zeitraum der vom Projektträger für seine Sammelaktion verbindlich vorgegeben wird). Für den Fall, dass die Kündigung den vorgesehenen Spendensammelzeitraum abkürzen würde, wird die Kündigungsfrist um den Zeitraum verlängert, bis zu dem der Spendensammelzeitraum wie vorgesehen beendet wird. Sofern darüber hinaus bestimmte Abwicklungsnotwendigkeiten bestehen, auf die die Sparkasse keinen Einfluss hat, werden auch diese bei der Kündigungsfrist berücksichtigt.
    3. Das beiderseitige Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Nutzungsrechte

    1. Dem Projektträger wird inhaltlich auf eine nicht gewerbliche Nutzung, begrenzt auf den Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, das beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht eingeräumt, im Internetangebot dort bereitgestellte Inhalte ganz oder ausschnittsweise vorübergehend herunterzuladen, zu speichern oder auch auszudrucken. Dieses Recht gilt nicht für Grafiken oder Bilder, die im Internetangebot bereitgestellt werden. Sofern ein Interessent eine Vervielfältigung von Inhalten der Internetseite beabsichtigt oder vorsieht oder diese dauerhaft zu speichern beabsichtigt, ist eine Zustimmung der Sparkasse erforderlich. Eine solche Zustimmung ist ebenfalls erforderlich, sofern ein Interessent Inhalte aus diesem Internetangebot im eigenen Internetangebot darstellen möchte.
    2. Wenn ein Projektträger einen Beitrag, insbesondere Texte, Fotos, Grafiken, sonstige Bilder, in dem Internetangebot www.heimatpower.de einstellt, der rechtlich geschützt ist, insbesondere urheberrechtlich geschützt ist, dann räumt der Projektträger der Sparkasse das Recht ein, diesen Beitrag zu nutzen. Nutzung bedeutet in diesem Zusammenhang, diesen Beitrag zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten, zu bearbeiten, zum Abruf durch Dritte bereit zu halten, ihn öffentlich zugänglich zu machen und ihn im Internet zu präsentieren. Dieses nicht ausschließliche Recht besteht unentgeltlich für sämtliche unter diesem Punkt eingeräumte Zwecke.
    3. Mit der Einstellung des Beitrages sichert der Projektträger der Sparkasse zu, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt. Er sichert ferner zu, dass er diese Rechte nicht bereits durch anderweitige Verfügungen aufgegeben hat.
    4. Der Projektträger hat mit dieser Rechteeinräumung dargetan, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt. Sofern daher die Sparkasse von Dritten berechtigt in Anspruch genommen wird, stellt der Projektträger die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere übernimmt er auch alle in der Sparkasse entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten. Diese Freistellung besteht gegenüber der Sparkasse, ihren gesetzlichen Vertretern und ihren Erfüllungsgehilfen.
    5. Die Sparkasse erhält zudem das Recht, den Beitrag in sämtlichen bekannten Medien, insbesondere für Werbezwecke, unentgeltlich zu nutzen. Hierzu ist die Sparkasse berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte gelten auch für zukünftige, bisher nicht bekannte Nutzungsformen.
  10. Wahl der Zahlungsarten

    1. Dem Spender stehen die, für das Projekt freigeschalteten Zahlungsarten zur Verfügung.
    2. Die Sparkasse entscheidet, welche Zahlungsarten je Projekt angeboten werden. Hinsichtlich der Zahlungsarten gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter.
  11. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

    1. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, zu denen die Sparkasse berechtigt ist, werden dem Projektträger spätestens acht Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Projektträgers zum Angebot gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Der Widerspruch sollte in Textform erfolgen. Auf die Genehmigungswirkung wird die Sparkasse in ihrem Angebot besonders hinweisen. Sofern der Projektträger sein Widerspruchsrecht ausübt, gilt die Änderung als abgelehnt. Ansonsten wird die Sparkasse die geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zu Grunde legen. Bei einem entsprechenden Widerspruch wird die Geschäftsbeziehung ohne die Änderung fortgesetzt; beide Parteien können den Vertrag dann jedoch fristlos kündigen.
  12. Datenschutz und Vertraulichkeit

    1. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https:/heimatpower.de/ksk-steinfurt/seite/datenschutz
  13. Löschen des Benutzerkontos durch den Projektträger

    1. Als Projektträger erhalten Sie ein Benutzerkonto. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, dieses Benutzerkonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Allerdings geht dies nicht, wenn Sie Projektträger sind und Ihre Sammelaktion noch aktiv ist, sie sich also in dem von Ihnen angegebenen Spendensammelzeitraum befinden. Auch ist eine Löschung in dem Zeitraum dann ausgeschlossen, wenn Sie als registrierter Spender selber eine Sammelaktion unterstützen, also einen Support dort haben, und sich diese Sammelaktion noch in dem vorgegebenen Spendensammelzeitraum befindet.
    2. Wir verweisen darauf, dass die Registrierung in unserem Internetangebot www.heimatpower.de unentgeltlich ist. Ihnen stehen als Projektträger keine Widerrufsrechte im Sinne von § 312 BGB zu. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass sich das Rechtsverhältnis zu dem Projektträger allein auf Grund dieser Spendensammelaktion vollzieht. Das heißt, die Sparkasse als diejenige, die die Internetseite www.heimatpower.de zur Verfügung stellt, hat auf das Verhältnis zwischen Projektträger und Spender keinen Einfluss, sondern ist zu diesem Rechtsverhältnis als Dritte anzusehen.
  14. Allgemeine Regelungen

    1. Wenn Sie das Internetangebot www.heimatpower.de nutzen, bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen Sparkasse und Projektträger sowie Projektträger und Spender nur nach diesen Nutzungsbedingungen. Sofern weitere Bedingungen Anwendung finden sollen, werden diese zwischen Sparkasse und dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen, so dass diese in diesem Rechtsverhältnis keine Anwendung finden können. Wenn Sie als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder auch als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln, gelten diese Nutzungsbedingungen im Verhältnis zu Ihnen auch dann, wenn sie für eine andere vertragliche Beziehung nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
    2. Für die rechtlichen Ausgestaltungen zwischen Projektträgern und Spendern gelten die dortigen rechtlichen Vereinbarungen.
    3. Das Angebot www.heimatpower.de ist nicht darauf ausgerichtet, zwischen den Vertragspartnern Waren oder Dienstleistungen in irgendeiner Form auszutauschen. Sinn und Zweck des Angebotes ist die Sammeln oder Zahlung von Spenden. Diese Spendenaktionen dürfen nicht mit einer Absicht zur Erzielung von Gewinn durchgeführt werden, sondern dienen nur dazu, soziale, karitative und oder kulturelle Spendenaktionen zu ermöglichen. Insofern dient die Internetseite www.heimatpower.de dazu, öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlichen Trägern und gemeinnützigen Einrichtungen und Trägern die Möglichkeit zu eröffnen, über das Internet Spendenaktionen durchzuführen und Spendern die Möglichkeit zu geben, auf diese Art und Weise zu spenden.
    4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus diesem vertraglichen Verhältnis ist Ibbenbüren, sofern es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, sowie bei Verträgen mit Kaufleuten Deutschland.
    5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.